AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sinan Rizvic, handelnd unter dem Namen „Lavandai“

Erzherzog-Johann-Straße 271, 8950 Stainach, Steiermark, Österreich


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sinan Rizvic, Einzelunternehmer, handelnd unter dem Namen „Lavandai“, Erzherzog-Johann-Straße 271, 8950 Stainach (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Der Kunde sichert zu, dass er die Leistungen ausschließlich zur Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt.

(4) Soweit ein individueller Dienstleistungsvertrag (Master-Dienstleistungsvertrag) zwischen den Parteien besteht, gehen dessen Regelungen bei Widersprüchen diesen AGB vor. Die AGB gelten ergänzend.

(5) Es gelten die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt spezialisierte Dienstleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere KI-gestützte Content-Erstellung (Bild, Video, Audio, Text), die Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Workflows, strategische Beratung und Schulung (Workshops) sowie die Konzeption und Produktion von Cinematic Ads / Hero Spots.

(2) Der verbindliche Umfang der geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag oder Angebot des Auftragnehmers, nicht nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.

(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Dem Kunden ist bewusst, dass die Ergebnisse von generativen KI-Systemen stochastischer Natur sind und eine kreative Eigenleistung des Auftragnehmers in der Steuerung (Prompt Engineering) und Nachbearbeitung (Post-Production) besteht.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen oder subjektiven Erfolgs, wie das Erreichen bestimmter Kennzahlen (Umsatz, Reichweite, Leads, Conversion Rates o.ä.). Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Arbeitsergebnisse für seine geschäftlichen Zwecke einzusetzen.

(5) Vertragsgegenstand sind nicht die Leistungen der vom Auftragnehmer empfohlenen oder eingesetzten Drittanbieter-Software (z.B. KI-Plattformen, Automatisierungstools, SaaS-Lösungen). Der Kunde bestellt diese Softwarelösungen eigenständig und schließt hierfür Verträge mit Drittanbietern auf eigene Kosten und Verantwortung ab. Der Auftragnehmer tritt nicht als Stellvertreter (§ 1002 ABGB) oder Erfüllungsgehilfe dieser Drittanbieter auf.

(6) Der Auftragnehmer kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch des Kunden auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Auftragnehmers stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden ein, dem Auftragnehmer ein verbindliches Angebot zu machen.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn sich beide Parteien über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann per Videokonferenz, Chat, Telefon, E-Mail oder schriftlich geschlossen werden.

(3) Sofern der Auftragnehmer ein Angebot unterbreitet, welches der Kunde bestätigt, ist diese Bestätigung für den Kunden bindend. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer zustande, indem dieser dem Kunden eine Bestätigung in Textform übersendet.

§ 4 Vergütung

(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Vertrag oder Angebot des Auftragnehmers angegeben und verbindlich.

(2) Alle Preise sind Nettopreise. Es fällt die gesetzliche Umsatzsteuer an, sofern diese anwendbar ist.

(3) Der Auftragnehmer kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.

(4) Die Kosten für Leistungen Dritter (z.B. KI-Plattformen, SaaS-Anbieter, Automatisierungstools) sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 5 Zahlung und Rechnung

(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn, zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart (z.B. 50/50-Zahlungsstruktur oder monatliche Vorauszahlung). Bei Ratenzahlung ist die jeweilige Rate im Voraus für den vereinbarten Leistungszeitraum fällig.

(2) Die Zahlung kann per Überweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto oder per SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen. Die Zahlungsmethode wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.

(3) Bei Vereinbarung eines SEPA-Lastschrifteinzugs erteilt der Kunde dem Auftragnehmer mit Vertragsunterzeichnung das SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde wird über das Datum der Belastung mindestens einen Geschäftstag vorab informiert (Pre-Notification). Im Fall einer Rücklastschrift hat der Kunde den offenen Betrag innerhalb von 5 Werktagen nach Rückbuchung zu überweisen und die entstandenen Bankgebühren (bis maximal 10 Euro) zu erstatten.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Briefings und Materialien (Logos, Styleguides, Referenzbilder, Zugänge) zeitgerecht und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Informationen, die erst während der laufenden Zusammenarbeit relevant werden.

(2) Der Kunde trifft alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, ohne Zögern und teilt diese dem Auftragnehmer unverzüglich mit.

(3) Der Kunde ist sich bewusst, dass die Qualität und Geschwindigkeit der Leistungserbringung entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern die Lieferfristen entsprechend und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

(4) Erfolgt eine erforderliche Freigabe oder Zulieferung des Kunden nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung, gilt das jeweilige Arbeitsergebnis als stillschweigend abgenommen.

(5) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses ist der Kunde selbst verantwortlich.


§ 7 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse (Bilder, Videos, Animationen, Audiodateien, Texte, Designs, Präsentationen, Workshop-Materialien und sonstige kreative Assets) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der Vergütung ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen für eigene Geschäftszwecke ein. Das Nutzungsrecht ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(3) Die Architektur der Workflows, spezifische Prompt-Strukturen, vom Auftragnehmer entwickelte Custom-Modelle (LoRAs, Checkpoints) und sonstige Produktionsmethoden bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erhält ausschließlich die finalen Arbeitsergebnisse, sofern im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z.B. bei Infrastruktur-Implementierungen).

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse in anonymisierter Form als Referenz in seinem Portfolio, auf seiner Website und in seinen Marketingmaterialien zu verwenden. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers abändern und dann zu verwerten, sofern nicht anders vereinbart. Die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sich nicht aus dem Vertragsinhalt die Zustimmung ergibt.

§ 8 Materialien des Kunden

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Materialien als richtig und vollständig anzusehen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Auftragnehmer überlassenes Material (z.B. Logos, Fotos, Texte, Markenzeichen) frei von Rechten Dritter ist oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Auftragnehmer insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.

(3) Der Kunde räumt dem Auftragnehmer für die Dauer der Zusammenarbeit ein nicht-exklusives, unentgeltliches Recht ein, die bereitgestellten Materialien ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.

§ 9 Haftung

(1) Die Haftung des Auftragnehmers ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf 50 % des für den betroffenen Leistungsabschnitt gezahlten Entgelts begrenzt.

(2) Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten oder Schäden an der Reputation ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den wirtschaftlichen Erfolg der gelieferten Arbeitsergebnisse. Die Nutzung und der Einsatz der Ergebnisse liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die marken-, urheber- oder wettbewerbsrechtliche Schutzfähigkeit der KI-generierten Inhalte. Die rechtliche Prüfung vor Veröffentlichung obliegt allein dem Kunden.

(5) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung etwaiger gesetzlicher Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte bei Veröffentlichung.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 und 2 gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(7) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.

§ 10 Zurückbehaltungsrecht

(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzuhalten.

(2) Dem Auftragnehmer steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden übergebenen Materialien zu.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterbringung von Leistungen, soweit diese durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Dies umfasst insbesondere: Ausfall oder wesentliche Einschränkung von KI-Plattformen und Drittanbieter-Services, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Stromausfälle, Pandemien oder Naturkatastrophen.

(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren. Dauert das Hindernis länger als 30 Tage, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Leistungsabschnitt ohne Entschädigung zu kündigen.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 1 Jahr fort.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die (a) bereits öffentlich bekannt waren, (b) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden, oder (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(3) Die Parteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei und äußern sich, sofern sie nicht der Geheimhaltung unterliegen, sachlich über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung.

(2) Details zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter: https://lavandai.com/datenschutz.

(3) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.

§ 14 Kommunikation

(1) Die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kann per E-Mail, Chat-Messenger, Videokonferenz oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde besondere Sicherheitsanforderungen stellt (z.B. Verschlüsselung), wird er den Auftragnehmer entsprechend in Textform informieren.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.

§ 15 Abtretungsverbot

Keine der Parteien ist berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Liezen vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB ist.

(4) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail mit Bestätigung). Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand: März 2026